Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen GMW Signature Journeys, vertreten durch Gerald Meyer-Waeterling, angemeldet als Gewerbe in Stockelsdorf/Deutschland unter Gew.-Nr. gew – 68 – 2025 – XX (im Folgenden „Veranstalter“ bzw. „Vermittler“), und dem Kunden.
Es wird unterschieden zwischen:
a) Pauschalreiseverträgen im Sinne der §§ 651a ff. BGB.
b) Verträgen über einzelne touristische Leistungen (z. B. Unterkunft, Mietwagen, Flüge, Ausflüge), die der Veranstalter ausschließlich vermittelt.
Die jeweils anwendbaren Regelungen sind im Vertrag, in der Buchungsbestätigung und in diesen AGB kenntlich gemacht.
- Vertragsschluss
2.1 Mit der Buchung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
2.2 Der Vertrag kommt zustande mit Zugang der Buchungsbestätigung.
2.3 Weicht die Buchungsbestätigung von der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot vor. Dieses wird verbindlich, wenn der Kunde innerhalb der genannten Frist ausdrücklich zustimmt oder eine Anzahlung leistet.
2.4 Buchungen erfolgen schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail).
- Zahlungen / Kundengeldabsicherung
3.1 Bei Pauschalreisen erhält der Kunde zusammen mit der Buchungsbestätigung den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein. Zahlungen dürfen erst nach Übergabe dieses Sicherungsscheins verlangt werden.
3.2 Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach den im Einzelfall anfallenden Vorauszahlungen (z. B. für Flüge, Unterkünfte) und wird im individuellen Vertrag festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Anzahlung 20 % des Gesamtreisepreises. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, es sei denn, es wird etwas anderes schriftlich vereinbart.
3.3 Bei Einzelleistungen gelten die jeweiligen Zahlungsbedingungen des Leistungsträgers.
- Leistungsänderungen
Der Veranstalter darf Änderungen vornehmen, wenn diese unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde unverzüglich informiert.
- Rücktritt durch den Kunden / Stornokosten
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Hierbei können jedoch Kosten entstehen. Grundsätzlich gilt, dass für verauslagte Dienstleistungen (z. B. Flüge, Unterkünfte, Veranstaltungen) die Stornobedingungen des jeweiligen Dienstleisters maßgeblich sind.
Für die Serviceleistungen des Veranstalters, die in der Buchungsbestätigung separat ausgewiesen sind, gilt folgende Stornostaffel:
- bis 29 Tage vor Reisebeginn: 20 %
- 22–28 Tage vor Reisebeginn: 40 %
- 15–21 Tage vor Reisebeginn: 60 %
- 8–14 Tage vor Reisebeginn: 80 %
- 0–7 Tage vor Reisebeginn / Nichtantritt: 100 %
5.2 Abweichende Regelungen gelten, wenn sie im Angebot ausdrücklich genannt sind.
- Umbuchungen
Sollte der Kunde nach Vertragsschluss Umbuchungen wünschen, so wird sich der Veranstalter bemühen, dies zu ermöglichen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Mit Umbuchungen verbundene Kosten sind vom Kunden zu tragen. Sollten die Umbuchungen geringere Serviceleistungen des Veranstalters betreffen, gilt für die Differenz die Stornostaffel gemäß Ziff. 5.
- Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Veranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Veranstalter wird sich um Erstattung ersparter Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.
- Mindestteilnehmerzahl / Gruppenunterkünfte
8.1 Bei Reisen oder Unterkünften, für die eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen ist, kann der Veranstalter bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn diese Zahl nicht erreicht wird.
8.2 In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen erstattet.
8.3 Abweichende Regeln sind im Buchungsvertrag ausdrücklich festzuhalten.
- Mängel / Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich am Urlaubsort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt dies schuldhaft oder werden Mängel erst nachträglich angezeigt, entfallen Minderungs- und Schadensersatzansprüche.
Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) direkt bei der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind.
- Fremdleistungen
Vermittelt der Veranstalter Fremdleistungen (z. B. Ausflüge, Sportangebote), so haftet er nicht für die ordnungsgemäße Erbringung dieser Leistungen.
- Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei Schäden, die weder Körperschäden sind, noch vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, ist die Haftung auf den Reisepreis beschränkt.
Der Kunde ist verpflichtet, den Veranstalter vor Vertragsschluss über ihm bekannte gesundheitliche Einschränkungen oder besondere Risiken (z. B. chronische Erkrankungen, eingeschränkte Mobilität) zu informieren, soweit diese für die Durchführung der Reise von Bedeutung sein können. Unterbleibt eine solche Mitteilung schuldhaft, entfällt die Haftung des Veranstalters für daraus resultierende Schäden, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- Reiseversicherungen
12.1 Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/Reiseabbruchsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen. In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten.
12.2 Sollte der Veranstalter oder Vermittler Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich ausschließlich um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Versicherer zustande. Ansprüche sind direkt gegenüber dem Versicherer geltend zu machen.
- Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
13.1 Der Veranstalter kann bei erheblichem vertragswidrigem Verhalten des Kunden den Vertrag kündigen.
13.2 Der Anspruch auf den Reisepreis und insbesondere die Vergütung der Serviceleistungen des Veranstalters bleibt bestehen, abzüglich ersparter Kosten und Rückerstattungen durch externe Dienstleister.
- Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Veranstalter unterstützt den Kunden nach bestem Wissen bei Fragen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. Die Einhaltung aller für den Kunden maßgeblichen Bestimmungen liegt jedoch allein in seiner Verantwortung. Der Kunde ist verpflichtet, sich rechtzeitig über die für ihn geltenden Vorschriften zu informieren und die erforderlichen Dokumente zu beschaffen.
- Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der DSGVO verarbeitet und an Leistungsträger weitergegeben, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist.
- Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.
- Verbraucherstreitbeilegung
Der Veranstalter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.